Feuerwaffen und das Recht auf Selbstverteidigung
Posted by admin on Oktober 7th, 2008
Diana Hsieh (Foto) bemerkt auf ihrem Blog, dass „viele Objektivisten“ beim Thema Waffenrechte „lauwarm“ wären. Sie selbst hat einen Waffenschein zum Tragen einer verborgenen Schusswaffe, darf allerdings auf dem Universitätsgelände, wo sie derzeit ein Graduiertenstudium absolviert, keine Waffe tragen. Dieses universitäre Verbot hat sie kürzlich in einem Leserbrief an die Zeitung The Gazette kritisiert. Ob die „lauwarme“ Haltung vieler Objektivisten, von der Diana spricht, auch damit zu tun hat, dass Ayn Rand selbst zum Thema Waffenrechte (Übersicht hier) keine eindeutige Position einnahm (jedenfalls nicht in ihren Veröffentlichungen), kam man nur spekulieren. Auf jeden Fall hat das Ayn Rand Institute mit einer Veröffentlichung von Thomas A. Bowden unter der Überschrift „Defining the Right of Self-Defense by Gun“ sich deutlich für Waffenrechte positioniert. Bowden betont, dass es ein legales Recht auf den Besitz von Handfeuerwaffen zur Selbstverteidigung gibt. Dieses Recht leitet sich ab aus dem Recht auf Leben, wie es die amerikanische Unabhängigkeitserklärung anerkennt. Nun ist allerdings so, dass zur Abwehr von Angriffen auf die Rechte der Bürger Regierungen eingesetzt werden. Die Bürger delegieren das Recht, sich selbst zu verteidigen, an die Polizei. Aber die Bürger verlieren dadurch ihr Recht auf Selbstverteidigung nicht und können in eng umgrenzten Fällen darauf zurückgreifen: „Aber delegieren bedeutet nicht aufgeben. Jeder Bürger behält das ultimative Recht, sich selbst in Notfällen zu verteidigen, wenn seine ernannten Agenten, die Polizei, als Hilfe nicht zur Verfügung stehen.“ Bowden sieht Notfälle als dann gegeben an, wenn die unmittelbare Gefahr besteht, dass es zu einer körperlichen Verletzung kommt: „Das Opfer muss die Polizei rufen, wenn möglich. Ein Notfall endet dann, wenn die Bedrohung endet oder so bald die Polizei eintrifft und die Verantwortung übernimmt. Während dieses engen Notfallintervalls kann ein Opfer sich selbst verteidigen, aber nur mit dem geringsten Grad an Gewalt, das unter den Umständen notwendig ist, um den Angreifer abzuwehren.“ An dieser Stelle wäre es sicherlich interessant zu wissen, wie Bowden den Einsatz bzw. die Androhung von Gewalt bewertet, die ausschließlich der Verteidigung von Eigentum dient, etwa von ein Dieb sich bereits auf der Flucht befindet.
Das Recht, Waffen zu besitzen und zu tragen impliziert allerdings nicht, dass Bürger Waffen gemäß ihrer „willkürlichen Präferenzen“ anhäufen können: „Kanonen, Panzer und Nuklearwaffen dienen keinem legitimem Zweck in einem privaten Notfall, und allein ihre Existenz stellt eine Bedrohung für friedliche Nachbarn dar.“ Obwohl es Bowden an dieser Stelle nicht explizit ausspricht, muss davon ausgegangen werden, dass er den Besitz von derartigen Waffen nicht legalisieren möchte, eben weil sie sinnvollerweise für die Selbstverteidigung von individuellen Bürgern nicht geeignet sind.